Am 27. Juli 2022 hat der Verwaltungsausschuss die „Freie Fahrt für Schülergruppen“ beschlossen. Diese wurde zunächst für alle Stuttgarter Grundschulen zum Beginn des Schuljahres 2022/23 eingeführt. Gleichzeitig wurde für den Schuljahresbeginn 2023/24 die Ausweitung auf alle weiterführenden Schulen genehmigt.

Neben allen Stuttgarter Grundschülerinnen und Grundschülern werden auch den Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen künftig die Fahrtkosten für Exkursionen zu Bildungsangeboten in der
Zone 1, wie etwa zu Museen oder Veranstaltungen im Sport- und Forschungsbereich, während des Schulbetriebs von der Stadt Stuttgart erstattet.

Die Möglichkeit der Freien Fahrt für Schülergruppen besteht bereits vor 8:30 Uhr, sodass die kostenfreie Nutzung des ÖPNV mit Schülergruppen ab der 1. Schulstunde erfolgen kann. Dies gilt während der Schulzeiten, jedoch nicht in den Ferien und nicht an den Wochenenden. Da für Lehrkräfte seitens des Landes Mittel zur Verfügung gestellt werden, erwerben diese wie bisher ihre Fahrkarten selbst und rechnen die Kosten mit den zur Verfügung stehenden Landesmitteln ab. In Abstimmung mit der SSB wurde festgelegt, dass Begleitpersonen aus der Elternschaft im Rahmen der Tickets Schülergruppenfahrten abgerechnet werden können.

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) stellt ein Ticket „SchülerAusflugsTicket“ und ein Bestellportal zur Verfügung, das den Schulen eine unkomplizierte Abwicklung
ermöglicht.

Hierzu wird für jede Schule ein Account erstellt, bei welchem eine Ansprechperson sowie eine Vertretung zu hinterlegen sind. Es wird ein Registrierungslink von der SSB für die teilnehmenden Schulen bereitgestellt. Die Schule führt die Registrierung selbstständig, schnellstmöglich nach Erhalt des Links durch und die SSB prüft die Angaben. Anschließend erfolgt nach ca. 10 Tagen die Freischaltung durch die SSB.
Für den Kauf der Tickets über das Portal benötigt jede Lehrkraft anschließend einen eigenen Account.

Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass an Ganztagesschulen die Abgrenzung zwischen Ganztagesschulbetrieb und ergänzender Früh-/Spätbetreuung in der Praxis nur begrenzt möglich ist, da häufig der gleiche Träger verantwortlich ist. Bei allen Ausflügen von Ganztagesschulen außerhalb des klassischen Schulunterrichts muss daher die Bestellung der Tickets über die pädagogische Leitung des Ganztagesträgers erfolgen. Die Verantwortung, wer die Berechtigung zum Kauf der Tickets erhält, liegt bei der Schulleitung. Mitarbeiter des Trägers sind nicht berechtigt sind, Tickets im Namen der Schule zu bestellen.

Die Freie Fahrt wurde an allen Grundschulen erfolgreich eingeführt, das System der SSB hat sich bewährt und die Schulen machen rege Gebrauch von dieser Möglichkeit.