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Positionspapier GSL GEB Stuttgart Hitzeschutz 072026

Ausgangslage:
Die klimatischen Veränderungen der vergangenen Jahre führen auch in unserer Region zu
einer spürbaren Zunahme von langanhaltenden Hitzeperioden, insbesondere in den
Sommermonaten. Diese Entwicklung wirkt sich unmittelbar und massiv auf den Schulalltag aus.
In zahlreichen Klassenzimmern unserer Schulen werden während des Unterrichts regelmäßig
Temperaturen von bis zu 35 Grad Celsius gemessen.
Schulen sind heute nicht mehr nur Lernorte am Vormittag, sondern durch den Ausbau von
Ganztagsangeboten Lebensräume, in denen sich Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte bis in den
Nachmittag hinein aufhalten. Unter den aktuellen baulichen und technischen Gegebenheiten ist
ein geordneter, konzentrierter und gesundheitlich unbedenklicher Unterricht an heißen Tagen
ab 28 Grad kaum mehr aufrechterhaltungsfähig.
Herausforderungen:
Bei der Bewältigung der Hitzewellen (ab einer Tageshöchsttemperatur von 28 Grad) stehen
die Schulleitungen und Kollegien vor gravierenden baulichen, technischen und
organisatorischen Defiziten, die sich wie folgt darstellen:
Akute Gesundheitsbelastung und Leistungsabfall: Temperaturen von bis zu 35 Grad in den
Lernräumen führen bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zu massiven
Konzentrationsstörungen, Kreislaufproblemen und rascher Ermüdung. Die
Leistungsfähigkeit sinkt drastisch; ein systematischer Kompetenzerwerb ist unter diesen
Bedingungen unmöglich.
Mangelhafter baulicher Sonnenschutz: Viele Schulgebäude, insbesondere ältere Bauten
oder Gebäude mit großen Glasfronten, verfügen über keinen oder unzureichenden
außenliegenden Sonnenschutz (z. B. defekte oder fehlende Jalousien/Raffstores).
Räume heizen sich dadurch unkontrolliert auf.
Fehlende technische Infrastruktur: Es mangelt flächendeckend an Klimageräten für
besonders stark betroffene Räume (z. B. unter dem Dach oder in Südausrichtung).
Zudem fehlt es an einer ausreichenden Ausstattung mit (geräuscharmen) Ventilatoren,
die zumindest für eine Luftzirkulation sorgen könnten, ohne den Unterricht akustisch zu
stören.
Organisatorische Hürden beim Lüftungsmanagement: Ein effektives nächtliches oder
frühmorgendliches Querlüften der Gebäude ist derzeit nicht flächendeckend
gewährleistet. Es fehlt an klaren, einheitlichen Regelungen und Dienstvereinbarungen für
den Einsatz der Hausmeister, um die kühle Morgenluft systematisch in die Gebäude zu
leiten, bevor der Unterricht beginnt.
– 2 –
Forderungen an den Schulträger:
Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag auch unter veränderten klimatischen Bedingungen zu
sichern und der Fürsorgepflicht gegenüber Schüler*innen und Bediensteten nachzukommen,
fordern die geschäftsführenden Schulleiter*innen zusammen mit dem Gesamtelternbeirat
Stuttgart den Schulträger zu zeitnahen und verbindlichen Maßnahmen auf:
1. Sofortprogramm für Akuträume (Klimatisierung): Identifikation und Ausstattung der am
stärksten von Hitze betroffenen Klassenzimmer (insb. Dachgeschosse und Südseiten) mit
mobilen oder fest installierten Klimageräten bis zum Beginn der nächsten
Sommerperiode. Bei Neubauten und Sanierungen sollen künftig aktive Kühlungssysteme
eingebaut werden. Angesichts des Klimawandels halten wir es für nicht mehr zeitgemäß,
dass entsprechende Anlagen bisher nicht eingebaut werden.
2. Beschaffung von geräuscharmen Ventilatoren und Thermometer: Bereitstellung eines
Budgets bzw. zentrale Beschaffung von Thermometern mit online abrufbaren
Temperaturanzeigen und qualitativ hochwertigen, leisen Ventilatoren für alle
Unterrichtsräume, um eine gesundheitlich zuträgliche Luftzirkulation ohne
Lärmbelästigung zu ermöglichen.
3. Nachrüstung und Instandsetzung des Sonnenschutzes: Erstellung eines Katasters zum
Zustand des baulichen Sonnenschutzes an allen Schulen. Defekte Beschattungsanlagen
müssen umgehend repariert, fehlende Außenjalousien oder Wärmeschutzfolien an den
Fenstern sukzessive nachgerüstet werden. Der Einbau von Sonnensegeln, feste Zelte
bzw. Sonnendächer bewirken zusätzlichen Sonnenschutz auf Schulhöfen.
4. Verbindliche Regelung für das frühmorgendliche Lüften: Schaffung von klaren,
arbeitsrechtlich abgesicherten Regelungen und Absprachen mit dem
Gebäudemanagement/den Hausmeistern. Es muss sichergestellt sein, dass die
Schulgebäude in den frühen Morgenstunden vor Unterrichtsbeginn systematisch geöffnet
und quergelüftet werden.
5. Anschaffung von Wasserspendern an allen Schulen (1 Wasserspender pro 100 VZ-SuS)
6. Langfristiges Klimaanpassungskonzept für Schulbauten: Aufnahme des Themas
Hitzeschutz (systemattische Umsetzung der o.g. Punkte) als festen Bestandteil bei allen
zukünftigen Sanierungs- und Neubauprojekten des Schulträgers.
Weiteres Vorgehen:
1. Priorisierte Bedarfsabfrage bei allen Schulen zu o.g. möglichen Hitzeschutzmaßnahmen.
2. Erstellung eines priorisierten Maßnahmenplans durch das SVA für jede Schule.
3. Umsetzung der priorisierten Hitzeschutzmaßnahmen bis April 2027.
4. Umsetzung weiterer Hitzeschutzmaßnahmen in den Folgejahren
Der Hitzeschutz an Schulen ist keine Frage des Komforts, sondern eine notwendige
Voraussetzung für die Sicherung des Kindeswohls und des Arbeitsschutzes.
Wir bitten den Schulträger daher dringend, zeitnah zu einem gemeinsamen
Abstimmungsgespräch einzuladen und das Thema auf die Tagesordnung der nächsten
Schulbeiratssitzung zu nehmen, um die Umsetzung der genannten Forderungen zu
besprechen.

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