Datum: 29.04.2024
Uhrzeit: 18:00 - 20:30
Ort: im kleinen Sitzungssaal/ Rathaus Stuttgart

Liebe Elternbeiratsvorsitzende, Stellvertretungen und Delegierte der Stuttgart Schulen,

im Anhang sende ich Ihnen die Einladung für die zweite Vollversammlung des Gesamtelternbeirates der Stuttgarter Schulen (GEB) inklusive Tagesordnung, den Vorschlag der geschäftsführenden Schulleitungen für die beweglichen Ferientage und den Legitimationsnachweis für Ihr Amt.

Bitte beachten Sie:
Der Zugang zum Rathaus erfolgt um diese Zeit über den Seiteneingang Eichstraße.

Eingang Eichstraße

Für Ihr aktives und passives Stimmrecht benötigen Sie zwingend die Legitimation, da Sie ansonsten zwar teilnehmen aber nicht abstimmen dürfen. Bitte bringen Sie den Legitimationsnachweis in digitaler – oder in Papierform und ein Ausweisdokument zur Sitzung mit.

Punkt zwei der Tagesordnung müssen wir zusammen mit den Schulen aller Träger abstimmen. Dies ist unsere zweite gemeinsame Sitzung.

Zur Hintergrundinformation:

In der Verordnung des Kultusministeriums über die Schulferien (Ferienverordnung) steht festgeschrieben in

§ 3
Bewegliche Ferientage
(3) In Gemeinden mit mehreren Schulen werden die beweglichen Ferientage für alle Schulen, mit Ausnahme der Schulen mit Heim, einheitlich festgesetzt. Über die Festsetzung entscheiden die Schulleiter mehrheitlich mit Einverständnis des Gesamtelternbeirats. Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte der öffentlichen Schulen, die im Gesamtelternbeirat nicht vertreten sind, nehmen an der Beschlussfassung des Gesamtelternbeirats über das Einverständnis teil. Sie sind insoweit vollberechtigte Mitglieder und zu der Sitzung einzuladen. Die Entscheidung wird von den geschäftsführenden Schulleitern herbeigeführt; soweit für eine Schulart keiner vorhanden ist, tritt an seine Stelle der Leiter der Schule dieser Schulart mit den meisten Schülern. Verweigert der Gesamtelternbeirat sein Einverständnis und kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die gemeinsame Schulaufsichtsbehörde. Auf Antrag einer Schule, der des Einverständnisses des Elternbeirats bedarf, kann die zuständige Schulaufsichtsbehörde aus besonders wichtigem Grund eine von der beschlossenen einheitlichen Festsetzung abweichende Regelung treffen.

Quelle:
Ferienverordnung BW

Ab ca. 19 Uhr ist die Elternstiftung zu Gast, berichtet über ihre Arbeit und steht für Fragen zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie hier: Elternstiftung

Bitte teilen Sie uns nochmals Ihre aktuellen Elternbeiratsadressen mit. Durch die Umstrukturierung der IT an den Schulen haben sich teilweise Änderungen ergeben, so dass einige unserer Einladungen und Informationen nicht ankamen. Wir müssen leider alle neu erfassen, um niemanden zu übersehen.

Ich freue mich über eine zahlreiche Teilnahme.

Herzliche Grüße

Manja Reinholdt
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Vorsitzende des GEB Stuttgart

Hier die Dateien zum Download:

2021-03-08 Formular Wahlrechtslegitimation (1) (1)

Ferienplan 2025_26

Antrag auf Änderung der GO 04-24