Schülerinnen und Schüler, die bisher an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) unterrichtet wurden, haben jetzt ein Wahlrecht. Sie können an den SBBZ bleiben oder in einer Regelschule unterrichtet werden (Inklusion).

Dadurch haben die SBBZ viele Schülerinnen und Schüler verloren. Auch ein Teil der Lehrkräfte wird nun nicht mehr an den SBBZ eingesetzt, sondern an den Regelschulen.

Weil die 11 SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L) dadurch sehr klein geworden sind, möchte die Stadt Stuttgart die Anzahl der SBBZ-L verringern. Ab dem Schuljahr 2021 / 2022 soll es in Stuttgart nur noch 7 SBBZ-L geben.

Diese und weitere Entscheidungen zur Weiterentwicklung der SBBZ-L in Stuttgart wurden von der Stadtverwaltung im sogenannten „Masterplan SBBZ“ zusammengefasst.

Um die betroffenen Familien an den SBBZ-L an den anstehenden Entscheidungen zu beteiligen, gibt es die Arbeitsgruppe Masterplan SBBZ innerhalb des Gesamtelternbeirats. Alle Eltern, die Meinungen oder Vorschläge in den Prozess der Weiterentwicklung der SBBZ-L in Stuttgart einbringen möchten, sind in der AG Masterplan willkommen!

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei december.lynn-zawinell@geb-stuttgart.de