Ab sofort gilt in Baden-Württemberg bei Corona: »Maskenpflicht statt Quarantäne«. Diese Regelung gilt für alle Altersstufen und somit auch an Schulen.

Symptome? Zuhause bleiben!

Es ist zwar nicht per Verordnung geregelt, aber wichtig für einen funktionierenden Präsenzbetrieb und für den Schutz vulnerabler Personen: Hat ein Kind Krankheitssymptome, geht es nicht in Schule oder Kita. Und zwar unabhängig davon, ob es ein grippaler Infekt, eine Durchfallerkrankung, Erbrechen oder möglicherweise Corona ist. Für diese Entscheidung benötigt man keinen Test – man sollte grundsätzlich nach Möglichkeit andere Menschen keiner Infektionsgefahr aussetzen.

Corona: Maskenpflicht statt Quarantäne

Wer sich Corona-positiv testen lässt, muss ab sofort nicht mehr in Absonderung. Einzige Bedingung: Man muss eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Wer keine Maske tragen kann oder möchte, muss auch weiterhin in Absonderung – die bisherigen Regeln gelten in diesem Fall fort.

Für Schulkinder heißt das: Bei positivem Corona-Test ist die Teilnahme am Unterricht möglich, wenn sie in Innenräumen Maske tragen. Im Außenbereich gilt die Maskenpflicht für Infizierte nur, wenn der Abstand zu Dritten nicht mindestens 1,50 Meter beträgt, was aufgrund kleiner Schulhöfe ein kontinuierliches Tragen über den ganzen Schultag hinweg bedeuten kann.

Selbsttest oder Teststelle?

Die neue Regelung bei Corona (Maskenpflicht statt Quarantäne) gilt offiziell nur bei einem positiven Testergebnis an einer offiziellen Teststation oder Apotheke. Bei positiven Selbsttests rät das Kultusministerium zu Kontaktreduktion und einem Nachtest in einer offiziellen Stelle.

Weitere Regeln an der Schule

Ab sofort gilt nicht nur bei Corona Maskenpflicht statt Quarantäne, es gibt auch noch weitere Neuerungen:

An vielen SBBZ galt bisher eine Testpflicht zweimal pro Woche. Diese Pflicht wird nun zu einem Test-Angebot. Die Schulleitung entscheidet, ob dieses Testangebot gemeinsam in der Schule oder dezentral zu Hause durchzuführen ist.

Positiv getestete Schülerinnen und Schüler, die mit Maske am Präsenzunterricht teilnehmen, sollten laut Kultusministerium nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen. Im Musikunterricht sind Blasinstrumente für diese Schulkinder die einzige Einschränkung, alles andere ist mit Maske erlaubt.

Auswirkungen…?

An vielen Schulen trifft eine unbefriedigende Personalsituation unter den Lehrkräften momentan auf einen erhöhten Krankenstand.
Dazu kommt, dass viele Lernrückstände aus den vergangenen zwei Jahren noch nicht aufgeholt sind und weitere Ausfälle ein Aufholen zusätzlich erschweren.

Daher sollten alle an Schule Beteiligte ihr möglichstes dazu beitragen, Krankheiten jeglicher Art nicht unnötig in die Schulen zu tragen.

Die Schulen haben bereits die durch das Land bereitgestellten vier Schnelltests pro Schulkind ausgeteilt. Sie zu nutzen und entsprechend verantwortungsvoll zu handeln, ist nun Aufgabe der Eltern.

Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport